Häufig gestellte Frage

Auf Grund des Krieges in der Ukraine möchten wir gerne ein AuPair von dort bei uns aufnehmen. Ist das möglich?
Zuletzt aktualisiert vor 15 Tagen

Ihr Vorhaben, einem jungen Menschen aus einem Krisengebiet wie momentan der Ukraine aufnehmen zu wollen ehrt Sie natürlich. Daher fällt die ernüchternde Erkenntnis, daß es dazu kaum eine Möglichkeit gibt, sicher schwer.

Flüchtlinge aus Krisen- oder Kriegsgebieten können in Deutschland Asyl beantragen.
Die daraufhin ausgestellte Aufenthaltsgestattung berechtigt zunächst grundsätzlich nicht zu einer Arbeitsaufnahme - auch nicht als AuPair.
Wird später eine Arbeitserlaubnis erteilt, werden von den Betroffenen sicherlich andere Tätigkeiten angestrebt, als ausgerechnet eine AuPair-Tätigkeit .

Es käme natürlich ein reguläres AuPair-Visum-Verfahren in Betracht. Jedoch werden die Auslandsvertretungen in, von Krieg bedrohten Ländern idR. geschlossen, sodaß keine Bearbeitung von Visaanträgen, gleich welcher Art, stattfindet.

Ziehen Sie, im eigenen Interesse, ebenfalls gewisse Kriegstraumata Ihres angestrebten AuPairs in Betracht und bedenken Sie, daß gerade Kriegsflüchtlinge mit völlig anderen Problemen behaftet sind, als ausgerechnet eine Anstellung als AuPair zu finden.

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