Häufig gestellte Frage
Darf unser AuPair die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen?
Zuletzt aktualisiert vor 15 Tagen
Auch das ist nicht erlaubt.
Die AuPair Tätigkeiten beschränken sich neben der Kinderbetreuung auf leichte Hausarbeit.
Pflegerische Tätigkeiten für erwachsene Personen sind vom Gesetzgeber nicht gestattet.