Häufig gestellte Frage
Herzlichen Glückwunsch!
Das AuPair kann jetzt in den Flieger steigen und seine Reise antreten. Bei Einreise in den Schengen-Raum findet auf dem Flughafen eine Passkontrolle statt. Dabei wird die Einreise in den Schengen-Raum registriert.
Bei dem erteilten Visum handelt es sich lediglich um ein Einreise-Visum, auf dem der Zweck der Einreise beschrieben ist. Ihr AuPair darf somit seine Tätigkeit bei der Gastfamilie, die ebenfalls dort genannt ist, aufnehmen. Jedoch handelt es sich bei diesem Visum lediglich um ein Einreisevisum, mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer.