Häufig gestellte Frage
Bei einem Wechsel-AuPair ist dessen 'alte' Familie im Aufenthaltstitel vermerkt. An den Aufenthaltstitel ist eine Art 'formlose Genehmigung' für AuPairs, der Bundesagentur für Arbeit geknüpft.
Da hier jedoch eine Umvermittlung von einer in die andere Gastfamilie stattgefunden hat, muß auch diese Genehmigung erneuert werden. Das bedeutet, daß das Wechsel-AuPair erst nach der Neuerteilung dieser Genehmigung seine Tätigkeit in seiner 'neuen' Familie aufnehmen darf.
Das ist wichtig zu beachten, da bei einem Verstoß von illegaler Beschäftigung (Schwarzarbeit) ausgegangen werden kann. Die rechtlichen Folgen sollten sich Gastfamilie und AuPair in jedem Fall ersparen.
Wichtig ist ebenfalls, daß das AuPair lediglich für die noch verbleibende Zeit des genehmigten AuPair-Jahres in seiner 'neuen' Familie tätig sein kann.