Häufig gestellte Frage
Leider nein.
Die Aufenthaltsdauer für AuPairs ist in Deutschland auf 12 Monate begrenzt.
Auch wenn Ihre Kinder sich an ihr AuPair gewöhnt haben und das AuPair perfekt in Ihre Familie hineinpasst, gibt es leider keine Möglichkeit, den AuPair-Vertrag über die zulässige Höchstdauer hinaus zu verlängern.
Selbst später ist es für das AuPair nicht möglich, ein zweites Mal als AuPair nach Deutschland zu kommen.
Falls das AuPair aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt genießt es die Freizügigkeit innerhalb der EU und kann sich weiterhin in Deutschland aufhalten. Die Tätigkeit als AuPair endet jedoch spätestens nach einem Jahr.
Sie könnten lediglich im Anschluß ihr ehemaliges AuPair als Kindermädchen/Haushaltshilfe o.ä. selbst weiterbeschäftigen.